Haus-, Sauna- und Badeordnung

Sehr geehrte Gäste,

wir begrüßen Sie herzlich in den Badegärten Eibenstock und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Unser Personal freut sich jederzeit über die von Ihnen vorgetragene Wünsche, Anregungen und Hinweise.
 
Bitte beachten Sie, dass für Ihren Aufenthalt die nachfolgend wiedergegebenen Regelungen gelten.
 

Zwischen der Badegärten Eibenstock GmbH
- im Folgenden „Betreiber“ -
und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Nutzern
- im Folgenden „Gast“ -
wird folgender Vertrag geschlossen:

 

§ 1 Zweck und Geltung

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Betreiber und dem Gast gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Badegärten Eibenstock GmbH (Haus-, Bade- und Saunaordnung). Abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Gast die Haus- Bade- und Saunaordnung sowie weitergehende Regelungen für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.
 


2. Der Gast ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


3. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind für jeden Gast der Badegärten Eibenstock (im Folgenden „Bad“)  verbindlich und dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der gesamten Einrichtung (Bad-, Sauna-, Wellness- und Fitnessbereich, Außenanlagen).

 

§ 2 Abschluss und Inhalt des Vertrages

1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind an der Kasse einsehbar. Das Entgelt für die vom Gast in Anspruch genommenen Leistungen ergibt sich aus der aktuell gültigen Preisliste und ist sofort zur Zahlung fällig, spätestens beim Verlassen der Badegärten Eibenstock. Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen und werden bei Verlust nicht ersetzt.

 
2. Der Bade- und Saunabereich ist 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit zu verlassen.

 
3. Der Gast erhält an der Kasse einen Datenträger des Zahlungssystems (Chipkey), der ihm den Zutritt zum Bad bzw. zur Sauna ermöglicht. Der Gast muss Eintrittskarten, Chipkey, Garderobenschrank- und/oder Wertfachschlüssel sowie Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird.  Insbesondere hat er den Chipkey direkt am Körper, z.B. Arm zu tragen, bei Wegen in der Einrichtung ständig bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben wird bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Gastes vermutet. Der Nachweis des Einhaltens der ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt dann dem Gast. Innerhalb des Bades in Anspruch genommene Leistungen wie z. B. der Gastronomie, Sauna usw. werden elektronisch auf dem Chipkey erfasst (aufgebucht). Zur Überprüfung der aufgebuchten Waren bzw. Leistungen kann der Gast immer sofort einen Kassenbon verlangen. Jeder Gast ist verpflichtet, die auf dem ihm überlassenen Chipkey aufgebuchten Leistungen beim Verlassen des Bades an der Kasse zu bezahlen. Der erhaltene Kassenbon und das Wechselgeld sind unmittelbar an der Kasse zu prüfen.  

 
4. Die Nutzung der Einrichtung ist für den Gast innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Sie werden  vom Betreiber durch Aushang bekanntgemacht. Einlassschluss ist eine Stunde vor Schließzeit des Bades. Der Gast ist verpflichtet, das Bad rechtzeitig zum Ende der Öffnungszeit zu verlassen.

 
5. Die Benutzung von Teilen des Bades, insbesondere von Saunen, Wasserrutsche und Becken oder bei Kursen kann zeitweilig eingeschränkt werden. Dies berechtigt den Gast nicht zur Minderung  oder Erstattung des zu entrichtenden Entgelts, sofern die Einschränkung nicht erheblich ist.

 
6. Die Benutzung des gesamten Bades erfolgt unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers stets auf eigene Gefahr. Alle Gäste haben sich auf die typischen Gefahren beim Baden und Saunieren einzustellen, wie insbesondere erhöhter Rutsch- oder Stolpergefahr durch schwimmbadtypische feuchte Böden, Wasserlachen sowie Birkenblätter in den russischen Saunen. In den Wintermonaten ist in den Außenbereichen mit erhöhter Ausrutschgefahr durch Glätte zu rechnen. Traditionell bestehen in der gesamten Einrichtung insbesondere aber in  Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Kreislaufbelastung, höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke,  unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.

 
7. Ausgeschlossen von der Nutzung der gesamten Anlage sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder Anstoß erregenden Krankheiten und Personen, die unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen.


8. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der  Einrichtung nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet. Kinder unter 8 Jahren haben Zutritt ins Bad nur in Begleitung einer volljährigen Person. Der Aufenthalt und die Übernachtung in den Schäferwagen im Saunabereich sind Kindern und Jugendlichen erst ab dem vollendeten 10. Lebensjahr und nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person gestattet.

 
9. Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr können in Begleitung einer volljährigen, aufsichtführenden Person die textile Sauna im Familiengarten des Bades nutzen.

 
10. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr haben keinen Zutritt zum Saunabereich. Kindern  und Jugendlichen vom  7. bis zum 16.  Lebensjahr ist der Zutritt zum Saunabereich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtführenden Person gestattet.

 
11. Alle Wellnessanwendungen sowie Saunarituale sind nur für Gäste ab dem vollendeten 16. Lebensjahr buchbar. Ausnahmen gelten nur für ausdrücklich auf Kinder und Jugendliche abgestimmte Behandlungen.

 
12. Hat der Therapeut Bedenken zur Verträglichkeit der vom Gast gewünschten Behandlungen, z. B. wegen Bestehens einer Erkrankung oder einer Schwangerschaft, kann er die Behandlung ablehnen. Nach Möglichkeit wird er Alternativen vorschlagen.

 

§ 3 Allgemeine Regeln zur Nutzung der Einrichtung

 

1. Die Beleuchtung im gesamten Bad-, Sauna- und Wellnessbereich basiert auf einem indirekten Lichtkonzept.
Aus diesem Grund ist beim Begehen von Treppenstufen, Absätzen u. ä. erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten (vgl. § 2 Abs. 6)!
 
2. Die Benutzung von Ritualbanja, Schwitzhütte, Badezuber, Ovemalik und Rasulbad ist nur für Teilnehmer der Schwitzrituale und gegen gesondertes Entgelt sowie in Verbindung mit dem Saunaeintritt gestattet.
 
3. Vor Benutzung der Tauch- und Schwimmbecken ist gründlich zu duschen.
 
4. Die Einrichtungen der Badegärten einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung, Verunreinigung oder Zerstörung verpflichtet den Gast, der dies zu vertreten hat, zum Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

5. Fensterverriegelungen, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstige technische Anlagen darf ausschließlich das Bäderpersonal betätigen. Eigenmächtige Betätigung durch den Gast kann Schadensersatzansprüche gegen den Gast zur Folge haben.
 
6. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was der Sittlichkeit, Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Gefährdungen anderer Gäste oder des Personals sind zu vermeiden.
 
Nicht gestattet sind daher insbesondere:

  • das Lärmen, Singen, Pfeifen und der Betrieb von Rundfunkgeräten
  • das Rauchen, und zwar in sämtlichen Räumen sowie den Außenanlagen (außer den ausgewiesenen Raucherecken im Außenbereich), dies gilt auch für elektrische Zigaretten,
  • das Wegwerfen von Glas oder scharfkantigen und anderen gefährlichen Gegenständen;
  • das Mitbringen von Haustieren,
  • das Mitnehmen von Glasflaschen und anderen Gegenstände aus Glas in das Bad,
  • das Auswaschen von Handtüchern, Leibwäsche oder Strümpfen,
  • das Tönen und Färben der Haare,
  • das Schaben, Kratzen, Bürsten, Rasieren, Epilieren u. ä.,
  • das Betreten der Nassbereiche mit Straßenschuhen,
  • das Essen und Trinken im gesamten Bad, außer in den dafür vorgesehenen Räumen der Gastronomie.

 
7. Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Die hauseigene Gastronomie führt ein ausreichendes Sortiment an Speisen und Getränken in unterschiedlichen, auch unteren Preislagen.
 
8. Bei Benutzung des Bades ist Badebekleidung zu tragen, die der Sittlichkeit entsprechen muss. Die Haftung des Betreibers bei beschädigter Badebekleidung richtet sich nach  § 7.

9. Das Mitbringen von eigenen Sport-, Spiel-, Schwimm- und Tauchgeräten, außer Schwimmbrillen, ist nicht gestattet. Die Benutzung von Schwimmbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.

10. Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.

11. Ballspielen ist nicht gestattet. Jegliches Springen oder Hineinstoßen bzw. Werfen anderer Personen in das Wasser sowie schnelles Laufen in den Nassbereichen sind ausdrücklich untersagt.

12. Bei Unfällen haben sich die Gäste so zu verhalten, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen nicht behindert werden.
 
13. Ertönt ein Alarmsignal sind die Durchsagen und Anweisungen des Personals strikt zu befolgen. Ist ein Verlassen des Bades erforderlich, hat dies umgehend, jedoch ruhig und geordnet, zu erfolgen.
 
14. Kinder, insbesondere Nichtschwimmer, dürfen die Becken nur mit Schwimmhilfen und unter Aufsicht von Erwachsenen benutzen. Dies gilt sowohl im Hallenbad als auch im Saunabereich.
 
15. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der gesamten Einrichtung ist auf ein Minimum zu reduzieren und darf nicht geeignet sein, Anstoß zu erregen. Sexuell motivierte oder anmutende Handlungen sowie Partnermassagen sind generell untersagt.
 
16. Bei Benutzung des Bades durch Schulen, Vereine oder andere Gruppen noch nicht volljähriger Gäste ist deren Leiter oder das Begleitpersonal für die Beckenaufsicht sowie die Einhaltung der Haus-, Bade- und Saunaordnung durch die Gruppenmitglieder sowie die Einleitung von Maßnahmen der Ersten Hilfe im Bedarfsfall verantwortlich. Das gilt insbesondere bei der Benutzung durch solche Gruppen außerhalb der Öffnungszeiten.

17. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Handy‘s und andere Mobilgeräte  in der Einrichtung zu benutzen.    Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.

18. Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

19. Das Reservieren von Liegen und Liegeflächen ist nicht gestattet. Das Personal ist befugt, sämtliche Gegenstände von reservierten Bereichen zu entfernen.

20. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Badbetreiber erlaubt.

 

§ 4 Zusätzliche Regeln für das Verhalten in der Sauna

1. Die Mitnahme von Taschen, Fotoapparaten, Handy´s und anderen Mobilgeräten in den Saunabereich ist nicht gestattet.
 
2. Der Saunabereich ist textilfreie Zone. Ein Betreten der Saunakabinen in Badebekleidung ist nicht gestattet. Die Benutzung der Saunen  und Ruheliegen (-flächen) ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Saunabänke und Ruheliegen (-flächen) durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen des Sauna- und Ruheraumes mitzunehmen.

 
3. Die Benutzung des gesamten Saunabereiches ist nur mit Bademantel und Badeschuhen gestattet (Bademantelpflicht).
 
4. In den Ruhe- und Saunaräumen ist jeglicher Lärm zu vermeiden.
 
5. Der Japanische Saunagarten ist ein besonderer Ruhe- bzw. Meditationsbereich, in dem jegliches laute Geräusch zu vermeiden ist. Gespräche sind im Flüsterton zu führen.
 
6. Das Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Saunaraum, auf Heizkörpern anderer Räume, auf Saunaöfen usw. ist untersagt.
 
7. Die ebenfalls als typisch anzusehenden hohen Saunabänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Das gleiche gilt für das Hinabsteigen, da insbesondere die Fußbänke regelmäßig nicht gegen Umstürzen gesichert werden können.
 
8. Aufgüsse dürfen nur vom Saunapersonal durchgeführt werden. Das Nachlegen von Holz auf die Saunaöfen, Kamine usw. durch Gäste ist nicht gestattet. Es besteht Verbrennungs- und Feuergefahr.
 
9. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das Höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.

 

§ 5 Verhalten am Naturbadesee

1. Der Zutritt zum Naturbadesee ist textilfreie Zone und  nur über den Saunabereich erlaubt. 

2. Der Naturbadesee ist täglich geöffnet, kann aber insbesondere in den Wintermonaten aus witterungsbedingten Gründen, bei technischen Problemen oder sonstigen Gründen jederzeit geschlossen werden.

3. Jede Verunreinigung des Badewassers muss vermieden werden. Es wird dringend empfohlen, vor Benutzung des Naturbadesees, insbesondere nach der Sauna, zu duschen.

4. Die Benutzung oder das Betreten der Regenerationszonen, des Tiefwasserbereiches bzw. der Pflanzenkläranlage ist strengstens untersagt. 

5. Bitte benutzen Sie die Einstiegstreppe. Das Hineinspringen in den See ist nicht gestattet.      

6. Saunagäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung am Naturbadesee zuwiderläuft. Andere Saunagäste dürfen nicht belästigt werden.   

7. Das Mitnehmen und Verwenden von Gläsern und Glasflaschen ist aufgrund von Verletzungsgefahren nicht gestattet.

8. Die Benutzung des Naturbadesees  erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers (vgl.  § 7 Haftungsausschluss).

9. Kinder und Jugendliche im Alter  von  7 - 14 Jahren ist der Aufenthalt am, im und um den Naturbadesee nur gestattet, wenn  sie in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson sind.  Aufgrund der Wassertiefe von 1,35 Meter (Nichtschwimmer) ist keine Badeaufsicht erforderlich.

10. Der Naturbadesee ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

11. Falls jemand in Not gerät, benutzen Sie bitte die Rettungseinrichtungen und informieren sie sofort das Personal!

 

§ 6 Verhalten auf der Wasserrutsche

1. Die Benutzung der Wasserrutsche erfolgt unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers stets auf eigene Gefahr.
 
2. Die Rutsche ist nur einzeln und liegend mit Blick in Fahrtrichtung zu benutzen. Andere Rutschhaltungen sind nicht erlaubt.
 
3. Die Benutzung ist nur bei funktionierender Ampel und der Ampelschaltung „Grün“ gestattet.
 
4. Nach der Landung ist das Landebecken sofort zu verlassen.

 

§ 7 Haftungsausschluss

1. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Einräumung der Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Generell sollten zur Vermeidung von Diebstählen keine  Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug abgelegt werden.

3. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Saunaanlage zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

4. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Gastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

5. Die Einschränkungen der Haftung in den vorgenannten Absätzen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

7. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch falsches Verhalten anderer Gäste entstehen, wenn ihn kein Mitverschulden trifft.

 

§ 8 Ersatzansprüche bei Verlust von Chipkey / Garderobenschrankschlüssel

Bei schuldhaftem Verlust des Chipkeys, des  Garderobenschrank- und/oder Wertfachschlüssels ist der Gast verpflichtet, den hierauf bis zur Meldung des Verlustes gebuchten Betrages aller bisher in Anspruch genommenen Leistungen an den Betreiber zu zahlen, es sei denn, die Buchung beruht auf einer vom Gast nicht zu vertretenden missbräuchlichen Verwendung durch Dritte. Desweiteren ist ein Pauschalbetrag in Höhe von 40,00 € an den Betreiber zu leisten, es sei denn, der Gast hat den Verlust nicht zu vertreten. Der Pauschalbetrag beinhaltet die Kosten der Ersatzbeschaffung und übersteigt den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag. Dem Betreiber bleibt es vorbehalten, statt des Pauschalbetrages den durch den Verlust tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Schaden ersetzt zu verlangen.

 
 

§ 9 Bäderpersonal

1. Das Personal oder weitere Beauftragte sind verantwortlich für die Gewährleistung der Ruhe, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in der gesamten Einrichtung und üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist durch die Nutzer Folge zu leisten

2. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Dem Nutzer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

Anmerkung: Ein für z. B. Mehrfach-, Dauer-, Saison- oder ähnliche Karten gezahltes Entgelt ist auf Verlangen des Nutzers anteilig zur noch verbleibenden bzw. reduzierten Gültigkeitsdauer zurückzuerstatten. Das auf Geldwertkarten nicht in Anspruch genommene Guthaben ist dem Nutzer ebenfalls auf Verlangen auszuzahlen.

3. Wer begründet des Bades verwiesen wird, dem jedoch nicht Folge leistet, wird wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den betreffenden Gast bleibt vorbehalten.


 

§ 10 Hinweise zu Videoaufzeichnungen und Datenverarbeitung 

1. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Gäste und ihres Eigentums werden Videoaufzeichnungen gefertigt, jedoch nicht in den Nacktbereichen.  Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §§ 4d Abs. 6 und 6b, werden eingehalten.  Die Aufzeichnungen werden nach spätestens 3 Kalendertagen gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.  In diesen Fällen werden die Aufzeichnungen unverzüglich gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Aufzeichnungen werden bei Vorkommnissen nur den Dritten überlassen, die mit der Aufklärung des Sachverhaltes befasst sind.

2. Der Betreiber erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Gastes. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Gastes wird der Betreiber Bestands- und Nutzungsdaten des Gastes nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

3. Ohne die Einwilligung des Gastes wird der Betreiber Daten des Gastes nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

4.Der Gast hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten bei der Geschäftsführung abzufragen. Die Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr für die Abwicklung der Vertragsverhältnisse benötigt werden, es sei denn, der Gast hat der weiteren Nutzung z. B. für E-Mail-Werbung zugestimmt.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Auf Verträge zwischen dem Betreiber und dem Gast findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

2. Sofern es sich beim Vertragspartner des Betreibers um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Vertragspartner und dem Betreiber der Sitz des Betreibers.

3. Der zwischen Gast und Betreiber geschlossene Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Eibenstock, 01.09.2022
 
Roberto Fricker
Geschäftsführer
Badegärten Eibenstock GmbH