Badegärten Eibenstock
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Haus-, Sauna- und Badeordnung§ 1 Zweck

1. Die Haus-, Bade- und Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bad, den Außenanlagen und dem Wohlbefinden aller Badegäste. Sie verlangt von jedem Besucher der Einrichtung gegenseitige Rücksichtnahme. 
 
§ 2 Verbindlichkeit der Badeordnung

1. Die Haus-, Bade- und Saunaordnung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, alle sonstigen Regelungen sowie die Entgeltordnung werden mit dem Lösen der Eintrittskarte (Chipkeyerhalt) bzw. mit Passieren der Drehkreuze zum Bad Vertragsbestandteil für die Nutzung der Einrichtung durch den Gast im Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen der Badegärten Eibenstock GmbH.

2. Jeder Gast erklärt mit dem Erhalt des Chipkeys stillschweigend sein Einverständnis, dass zum Zwecke der Sicherheit und des Eigentums der Badegäste Videoaufzeichnungen gemacht werden dürfen. Die Aufzeichnungen werden außer bei Unfällen oder besonderen Vorkommnissen innerhalb von 2 -3 Tagen gelöscht. 

§ 3 Gäste

1. Die Nutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei. Ausgeschlossen sind Personen  mit ansteckenden Krankheiten, mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen anstoßerregenden Krankheiten und Betrunkene. Geistig Behinderte oder Epileptiker haben Zutritt nur in Begleitung einer Aufsichtsperson.

2. Die Benutzung des gesamten Bades erfolgt stets auf eigene Gefahr unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers, auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden;  die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Alle Gäste haben sich auf die typischen Gefahren beim Baden und Saunieren einzustellen(insbesondere erhöhte Rutsch- oder Stolpergefahr durch schwimmbadtypische Wasserlachen).

3. Kinder unter 7 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer volljährigen aufsichtsführenden Person. Der Aufenthalt und die Übernachtung im in den Schäferwagen im Saunabereich ist Kindern erst ab dem 10. Lebensjahr und nur in ständiger Anwesenheit und Beaufsichtigung einer volljährigen aufsichtsführenden Person gestattet.

4. Die Benutzung der Fitnessräume und des japanischen Saunagartens ist nur Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Im Fitnessraum gilt die Benutzerordnung des Fitnessraumes, die vor dem Raum aushängt.

5. Bei Benutzung der Anlage durch Schulen, Vereine oder andere geschlossene Gruppe ist deren Leiter oder Begleitpersonal für die Beckenaufsicht sowie die Einhaltung der Haus-, Bade- und Saunaordnung der Gruppenmitglieder voll verantwortlich. Insbesondere bei der Benutzung durch Gruppen, Schulen und Vereine außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt die Beaufsichtigung sowie die Erste Hilfe in Eigenverantwortung durch die Gruppenleiter oder Lehrer.

6. Massagen sind erst für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Bestehen seitens des Therapeuten Bedenken bezüglich der vom Gast gewünschten Behandlungen (wegen Krankheiten, Schwangerschaft, u. ä. des Gastes) kann er die Behandlung ablehnen oder Alternativen vorschlagen.

7. Die Solariennutzung ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährigen ist die Nutzung der Solarien untersagt. 

§ 4 Geschäfts- und Nutzungszeiten

1. Die Geschäftszeiten werden vom Betreiber des Bades festgesetzt und durch Aushang bekanntgemacht. Der Nutzer verpflichtet sich, diese nicht zu überschreiten. Bei nicht rechtzeitigem Verlassen zum Schluss der Geschäftszeit um mehr als 10 min ist ein Nachzahlung in Höhe des in der Entgeltordnung festgelegten Betrages für die Nutzungsdauer bis 120 min zu entrichten, es sei denn der Badegast hat die Überschreitung nicht zu vertreten.

2. Einlassschluss ist eine Stunde vor Schließzeit des Bades. 

§ 5 Eintritt

1. Der Gast erhält an der Kasse einen Chipkey, der ihm den Zutritt des Bades oder der Sauna ermöglicht. Die jeweils hierfür zu entrichtende Entgelte sind in der Entgeltordnung geregelt.

2. Der Gast entscheidet selbst, wie lange er im Rahmen der Geschäftszeiten im Bad bleibt. Das zu zahlende Entgelt richtet sich nach der Aufenthaltsdauer entsprechend der Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Entgeltordnung ist Bestandteil der Haus-, Bade- und Saunaordnung.

3. Bei bargeldlosen Bestellungen innerhalb des Bades (Gastronomie, Sauna usw.) verlangen Sie bitte immer einen Kassenbon zur Überprüfung der aufgebuchten Waren und Leistungen. Spätere Reklamationen an der Kasse können nicht anerkannt werden.

4. Bitte prüfen Sie Ihren erhaltenen Kassenbon und Ihr erhaltenes Wechselgeld unmittelbar an der Kasse! Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

5. Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen und werden bei Verlust nicht ersetzt. 
 
§ 6 Benutzung des Bades

1. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung, Verunreinigung oder Zerstörung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

2. Findet ein Badegast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so bitten wir ihn höflichst, dies sofort dem Personal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

3. Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Bäderpersonal zu erfolgen. Unbefugte Betätigung kann zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Nutzer führen.

4. Die Benutzung von Teilen der Einrichtung insbesondere von Saunen, Wasserrutsche, Becken oder bei Kursen, kann zeitweilig eingeschränkt werden. Dies berechtigt nicht zur Minderung des nach der Entgeltordnung zu entrichtenden Eintrittspreises, sofern die Einschränkung nicht das Nutzungsinteresse des Badegastes unzumutbar beeinträchtigt. 

§ 7 Verhalten in der gesamten Einrichtung

1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft und zur Gefährdung anderer Gäste führt.

2. Nicht gestattet sind u.a.:
  • Lärmen, Singen, Pfeifen, der Betrieb von Rundfunkgeräten, Handys usw.
  • Rauchen in sämtlichen Räumen sowie auf den Außenanlagen
  • Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen
  • das Mitbringen von Haustieren
  • das Mitnehmen von Glasflaschen und andere Gegenstände aus Glas aus Sicherheitsgründen im gesamten Bad;
  • das Auswaschen von Handtüchern, Leibwäsche oder Strümpfen
  • das Tönen und Färben der Haare
  • das Schaben, Kratzen, Bürsten und anderes „Hantieren“ (z.B. Rasieren)
  • Nassbereiche mit Straßenschuhen zu betreten. Schuhe sind im Stiefelgang abzulegen
  • Essen und Trinken im gesamten Bad außer in den dafür vorgesehenen Räumen der Gastronomie.
3. Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

4. Bei Benutzung des Bades ist Badebekleidung zu tragen, die der allgemeinen Sittlichkeit entsprechen muss.

5. Das Mitbringen von eigenen Sport-, Spiel-, Schwimm- und Tauchgeräten, außer Schwimmbrillen, ist nicht gestattet.

6. Ballspiele sind ebenfalls nicht gestattet.

7. Jegliches Springen oder Hineinstoßen bzw. Werfen anderer Personen in das Wasser sowie schnelles Laufen in den Nassbereichen sind ausdrücklich untersagt.

8. Bei Unfällen haben sich die Gäste so zu verhalten, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen nicht behindert werden.

9. Kinder, insbesondere Nichtschwimmer, dürfen die Becken nur mit Schwimmhilfen und in Begleitung von aufsichtsführenden  Erwachsenen benutzen. Dies gilt sowohl im Bad als auch im Saunabereich.

10. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der gesamten Einrichtung ist auf ein in der Öffentlichkeit nicht anstößiges Minimum zu reduzieren. Sexuelle Handlungen oder Partnermassagen sind generell untersagt.

11. Die Teilnahme an der kostenlosen Wassergymnastik sowie an allen angebotenen Kursen unterliegt den Regelungen zur Haftung in § 11. 
 
§ 8 Verhalten in der Sauna

Neben den für die gesamte Einrichtung geltenden Verhaltensnormen nach § 7 gelten in der Sauna ergänzend folgende Festlegungen:

1. Die Mitnahme von Taschen in den Saunabereich sowie das Telefonieren mit Mobilfunkgeräten ist nicht gestattet.

2. Der Saunabereich ist textilfreie Zone. Ein Betreten der Saunakabinen in Badebekleidung ist nicht gestattet. Die Benutzung der Saunen ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen des Saunaraumes mitzunehmen.

3. Die Benutzung des gesamten Saunabereiches ist nur mit Bademantel und Badeschuhen gestattet (Bademantelpflicht).

4. In den Ruhe- und Saunaräumen ist jeglicher Lärm zu vermeiden. Eltern haben diesbezüglich erzieherisch auf ihre Kinder einzuwirken.

5. Der japanische Saunagarten ist ein besonderer Ruhe- bzw. Meditationsbereich. Hier gilt insbesondere, dass jeglicher Lärm zu vermeiden ist. Gespräche sind deshalb nur im Flüsterton erlaubt. Kinder unter 16 Jahren haben keinen Zutritt in den japanischen Saunagarten.

6. Das Reservieren von Liegen ist nicht gestattet. Das Personal ist deshalb befugt, sämtliche Gegenstände von reservierten Liegen zu entfernen.

7. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Saunaraum,  auf Heizkörpern anderer Räume, Saunaöfen usw.  ist untersagt.

8. Bei Benutzung des Saunaraumes hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen (40°C am Fußboden bis 100°C an der Decke)  und ein heißer Saunaofen für diesen Raum geradezu charakteristisch sind. Entsprechende äußerste Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen des Saunaraumes.

9. Die unbefugte Benutzung von Ritualbanja, Schlammsauna, Schwitzhütte, Badezuber und Ovemalik ist nicht gestattet und nur für Teilnehmer der Schwitzrituale, gegen gesondertes Entgelt und in Verbindung mit dem Saunaeintritt möglich.

10. Die ebenfalls als typisch anzusehenden hohen Saunabänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Das gleiche gilt für das Hinabsteigen, da insbesondere die Fußbänke typischerweise nicht gegen Umstürzen gesichert werden können. Geländer innerhalb des Saunaraumes oder der Duschengehören nicht zuder üblichen Ausstattung. In den russischen Saunen besteht erhöhte Rutschgefahr durch die beim Aufguss verwendeten Blätter. Auch im typisch gestalteten japanischen Duschbereich besteht erhöhte Rutsch- oder Stolpergefahr durch schwimmbadtypische Wasserlachen. Stellen Sie bitte Ihr Verhalten entsprechend darauf ein und gehen Sie sehr vorsichtig.

11. Vor und nach dem Saunabaden hat jeder Saunagast eine Körperreinigung vorzunehmen. Das Betreten der Saunakabinen mit Badesandalen ist  nicht gestattet (Ausnahme Rauchsaunen und Banja-Kreml).

12. Aufgüsse dürfen nur vom Badepersonal durchgeführt werden. Das Nachlegen von Holz auf die Saunaöfen, Kamine usw. durch Badegäste ist nicht gestattet (Verbrennungs- und Feuergefahr). Eine Haftung für Schäden durch falsches Verhalten der Gäste kann auf keinen Fall übernommen werden.

13. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das Höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.

14. Die Saunaräume sind ruhigen Schrittes zu betreten oder zu verlassen, die Türen leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer im Saunaraum richtet sich nach dem eigenen Behagen, nicht nach der Uhr. Übertreibungen können Zwischenfälle auslösen und Ihre Gesundheit gefährden.

15. Bei Temperaturen unter 0°C (Frost) erfolgt das Betreten der Saunahöfe wegen möglicher Glatteisbildung auf eigene Gefahr unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers. Sollten Sie dennoch den Saunahof benutzen, so stellen Sie bitte Ihr Verhalten entsprechend  darauf ein und gehen Sie sehr vorsichtig. Eine Haftung für Schäden aus Unfällen ist in diesen Fällen ausgeschlossen, sofern nicht Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eintritt.

16. Nach Benutzung des Serailbades ist sehr  gründlich zu duschen. Für die Verunreinigung von Badetüchern, Kleidungsstücken usw. kann keine Haftung übernommen, soweit diese nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

17. Die Beleuchtung im gesamten Bad-, Sauna- und Wellnessbereich basiert auf einem indirekten Lichtkonzept. Aus diesem Grund ist beim Begehen von Treppenstufen in allen Bereichen erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten! 

§ 9 Verhalten in den Abkühl- und Kaltwasserbecken

1. Die Benutzung von Kneippschläuchen und Duschen sollte nach den Ratschlägen der Saunameister erfolgen. Die Anwendung eines scharfen Strahls auf den Körper (auftreffender Kaltguss/Blitzguss) ist gefährlich und darf auf keinen Fall an anderen Badegästen durchgeführt werden.

2. Vor Benutzung der Tauch- und Schwimmbecken ist der Körper vom Schweiß zu reinigen (Duschen). Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in die Becken nicht eingesprungen werden.

3. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung eines Tauchbeckens (oder einer Ruheliege) nicht angewandt werden.

4. Bitte vermeiden Sie jegliche Vergeudung von Wasser.

5. Die Benutzung der Fußwärmbecken, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit. Die Benutzung dieser Becken zur Fußreinigung ist untersagt. 

§ 10 Verhalten auf der Wasserrutsche

1. Die Benutzung der Wasserrutsche erfolgt stets auf eigene Gefahr unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers. Die Haftung aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Für zerrissene Badebekleidung wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

2. Die Rutsche ist nur einzeln, liegend  mit Blick in Fahrtrichtung zu benutzen. Andere Rutschhaltungen sind nicht erlaubt.

3. Die Benutzung ist nur bei Ampelschaltung „grün“ gestattet. Bei Ampelausfall ist auf genügend Abstand zwischen den Rutschenden zu achten (mindestens 30 Sekunden).

4. Nach der Landung ist das Landebecken sofort zu verlassen.

5. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen behält sich der Betreiber Maßnahmen gemäß § 14 vor. 
 
§ 11 Betriebshaftung

1. Die Benutzung des gesamten Bades erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihm obliegender Pflichten, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt insbesondere auch für die Zerstörung, Beschädigung, Verunreinigung oder das Abhandenkommen aller in die Badegärten einschließlich Parkplatz, Garderobenschränke usw. mitgebrachten Gegenstände, Badebekleidung und für Schäden an Fahrzeugen, die auf den Betreibergehörenden bzw. von diesem zur Verfügung gestellten Parkplätzen abgestellt werden.

2. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes werden keine Verwahrungspflichten begründet. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, bei der Benutzung von Garderobenschränken diesen zu verschließen, den sicheren Verschluss zu kontrollieren und den Schlüssel/Chipkey sorgfältig aufzubewahren.

3. Bei Verlust der Eintrittskarte (Chipkey) sowie Garderoben-schrankschlüssel wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der die Kosten für die Ersatzbeschaffung beinhaltet und den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der Pauschalbetrag ist in der aktuellen Entgeltordnung aufgeführt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Dem Betreiber bleibt es vorbehalten, über den pauschalierten Anspruch hinaus Schadensersatzansprüche aus dem Verlust unter Nachweis geltend zu machen, insbesondere aus etwaigem Missbrauch der verlustig gegangenen Eintrittskarte (Chipkey). 

§ 12 Fundgegenstände

Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Für Fundgegenstände besteht eine Haftung nur nach Maßgabe von § 11. Sofern innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ablieferung der Eigentümer seine Rechte an der Fundsache nicht geltend gemacht und nachweist, wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit der Fundsache weiter verfahren.

§ 13 Wünsche, Anregungen und Beschwerden

Da auch wir Fehler machen, nimmt das Personal jederzeit sachlich vorgetragene Wünsche, Anregungen oder Beschwerden entgegen. Wir sind bemüht, wenn möglich, sofort Abhilfe zu schaffen. Weitergehende Wünsche und Beschwerden können schriftlich oder persönlich bei der Geschäftsleitung vorgebracht werden. 

§ 14 Bäderpersonal

1. Das Personal ist verantwortlich für die Einhaltung der Ruhe, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Bad. Seinen Anordnungen sind uneingeschränkt Folge zu leisten.

2. Das Personal ist befugt, die Personen, die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung im Bad gefährden, andere Badegäste belästigen, trotz Ermahnungen wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Haus- Bade- und Saunaordnung verstoßen, aus dem Bad zu verweisen. Widersetzungen ziehen in jedem Fall Anzeigen wegen Hausfriedensbruch sowie weitergehende Schadensersatzansprüche nach sich.

3. Im Falle der Verweisung aus der Einrichtung oder bestimmten Badteilen wird das Eintrittsgeld nicht zurück erstattet. 

Stand 01. Mai 2011
 
Hendrik Pötter
Geschäftsführer
Badegärten Eibenstock GmbH

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